​Einnahmensicherung / Fraud Management

Das Thema "unehrliche Mitarbeiter" ist bei Firmen nach wie vor ein grosses Tabu. "Es kommt zwar vor, aber wenn, dann sind es doch "nur" Ausnahmefälle....", denkt man zumindest.

Leider sieht die Realität oft ganz anders aus. Eine Statistik der ACFE (Association of Certified Fraud Examiners) besagt, dass Mitarbeiter 6% vom Umsatz unterschlagen. Im Bereich der Banken oder beim Top Kader werden diese Werte mit wenigen, dafür sehr hohen Unterschlagungssummen erreicht. In den Bereichen Retail und Gastronomie sind viele Mitarbeiter involviert, die jeweils ihren Beitrag leisten.

Im Bereich der Gastronomie kommt noch hinzu, dass oftmals keine oder nur mangelnde Kontrollinstrumente vorhanden sind. Meistens wird einmal pro Jahr eine Inventur gemacht. Dann werden die Einkäufe den Verkäufen gegenübergestellt. Gibt es dann eine Differenz zwischen dem kalkulatorischen und dem effektiven Warenaufwand, spricht man von einer Inventurdifferenz oder dem Kalkulationsloch.

Ziel ist es:
Die Inventurdifferenzen so gering wie möglich zu halten, indem systematisch die Ursachen für diesen Verlust beseitigt werden und die Ertragskraft des Geschäftes gesteigert wird. Dies ist neben der Umsatzsteigerung und der Kostensenkung der dritte betriebswirtschaftliche Hebel für den Erfolg Ihres Geschäftes.

Die entscheidenden Fragen an SIE:
- Haben auch Sie Inventurdifferenzen?
- Können Sie die Inventurdifferenzen erklären?
- Ist die Höhe der Differenzen akzeptabel?
- Welche geeigneten Massnahmen haben Sie ergriffen, um die Inventurdifferenzen so gering wie möglich zu halten?

Ein echtes Beispiel aus der Starco Security Einnahmensicherung:
Ein Mitarbeiter in einem Restaurant verkauft täglich 10 Kaffees und tippt diese absichtlich nicht in die Kasse ein. Der Mitarbeiter arbeitet in einem 100% Pensum, also an ca. 220 Tagen im Jahr.

Das kriminelle Ergebnis:
Kostet ein Kaffee CHF 4.40 im Verkauf, unterschlägt der Mitarbeiter einen täglichen Umsatz von CHF 44.- CHF.  In 220 Tagen ist dies ein unterschlagener Umsatz von CHF 9680.-!

Ausserdem bedient er sich unerlaubt am Warenbestand. Er stiehlt den Kaffee, um diesen dann ohne zu Tippen weiterzuverkaufen. Bei 10% Warenaufwand sind das CHF 968.- Schaden und Warenverlust pro Jahr.

Dieser Fall beruht auf dem Sachverhalt, dass der Mitarbeiter "nur" 10 Kaffees pro Tag unterschlagen hat. Was passiert aber, wenn mehrere Mitarbeiter involviert sind, bzw. wenn es die Mitarbeiter nicht bei 10 Kaffees belassen? Man kann es sich selber ausdenken bzw. nachrechnen!

Nicht in Schweizer Franken messbar ist der enorme Vertrauensverlust, den dieser Mitarbeiter verursacht hat.

Auch der Staat wird betrogen:
Für verkaufte, aber nicht getippte Artikel wird weder Mehrwertsteuer noch Gewinnsteuer abgeführt! Man spricht auch von Steuerbetrug. Hinzu kommt, dass viele gastronomische Betriebe einen umsatzabhängigen Pachtzins vereinbart haben. Für verkaufte, aber nicht getippte Artikel wird entsprechend kein Pachtzins abgeführt!  

Unsere Lösung für Ihr Problem:
- 18 Jahre know-how im Bereich des Fraud Managements und der Ermittlung
- Einführung eines präventiven Einnahmensicherungskonzeptes
- Offene und verdeckte Einnahmensicherungs-Kontrollen
- Einsatz von sehr gut geschulten Testkäufern (überwiegend ehemalige Polizeibeamte)
- Evaluation und Installation von elektronischer Überwachung
- Jederzeit als Pilotprojekt oder in Teilbereichen realisierbar
- Durschnittlicher Return of Security Investment (ROSI): 1 zu 4 (teilweise auch höher)
Starco Security AG
Eggstrasse 4
Postfach 29
CH-8907 Wettswil
Tel. +41 43 466 20 20
Fax +41 43 466 20 25
UID Nr.: CHE-109.351.280
 
Zweigniederlassung Zürich
Europaallee 41
CH-8004 Zürich
Tel. +41 44 450 60 60
 
Zweigniederlassung Zug
Alpenstrasse 15
CH-6304 Zug
Tel. +41 41 833 80 80