Allgemeine Vertragsbedingungen Starco Security AG (AVB 24-02)

1. Anwendbarkeit / Gültigkeit
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind ergänzend als integrierter Vertragsbestandteil der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag beigelegt und regeln grundsätzlich alle dort nicht erwähnten Punkte. Bei Abweichungen hat der Text in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag Vorrang. Anderslautende Bestimmungen bedingen die Schriftlichkeit und müssen in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein.
 
2. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis wird entweder durch beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Starco Security AG geschlossen. Die Starco Security AG kann aus praktikablen oder zeitlichen Gründen auf eine schriftliche Vertragsgegenzeichnung/Auftragserteilung verzichten. Der Adressat/Empfänger der Auftragsbestätigung gilt ohne sofortigen Gegenbericht an die Starco Security AG als rechtlich verbindlicher Auftraggeber.
 
3. Vertragsdauer
Wenn nicht anders vereinbart, dauert dieser Vertrag ein Jahr und erneuert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
 
4. Vorzeitige Vertragsauflösung
Bei Umzug des Auftragsgebers sowie Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Auftragsobjektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Muss die Starco Security AG aus wichtigen Gründen die Dienstorganisation aufgeben oder verändern, so ist sie zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags-verhältnisses unter Einhaltung einer Frist von einem Monat berechtigt.
 
5. Vertragsmodifikationen
Grundsätzlich sind die vereinbarten Dienstleistungen nach Art, Umfang und Konditionen verbindlich. Einzelne Anpassungen, etwa im Sinne von Dienstverlängerungen / -verkürzungen, sind bei gegenseitigem Einverständnis möglich. Eine ganze oder teilweise Annullierung des Auftrages durch den Auftraggeber berechtigt die Starco Security AG, die ihr daraus entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
 
6. Leistungsumfang
Basis für den Leistungsumfang bildet das Dienstreglement und die "Allgemeinen Dienstanweisungen" (ADA) der Starco Security AG. Bei Bedarf erstellt die Starco Security AG in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ergänzende, speziell auf den Auftrag zugeschnittene "Besondere Dienstanweisungen" (BDA). Der Auftraggeber erhält jeweils eine durch die Starco Security AG aktualisierte Kopie der BDA, und er ist laufend für die Überprüfung und Aktualisierung deren Inhalte verantwortlich. Andernfalls lehnt die Starco Security AG jegliche Haftung ab. Der Auftraggeber muss Änderungen oder Beanstandungen bezüglich Ausführung der vereinbarten Dienstleistung unverzüglich der zuständigen Filiale der Starco Security AG schriftlich mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Allfällige mündliche Instruktionen durch Organe des Auftraggebers am Dienstort können keine Haftung der Starco Security AG auslösen.
 
7. Einsicht in die Unterlagen
Der Auftraggeber kann Einsicht in die seinen Auftrag betreffenden Unterlagen verlangen.
 
8. Telefonaufzeichnung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Starco Security AG die Telefongespräche nach Bedarf für Schulungs- und/oder Beweiszwecke aufzeichnet.
 
9. Unterbeauftragte
Die Starco Security AG ist befugt, im Bedarfsfall Leistungen durch qualifizierte Unterbeauftragte erbringen zu lassen. Setzt die Starco Security AG Unterbeauftragte ein, haftet sie für die sorgfältige Ausführung der Leistung durch den Unterbeauftragten.
 
10. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich unter der Voraussetzung gleichbleibender Löhne und der Arbeitsverhältnisse. Bei Veränderung derselben kann die Starco Security AG auch während der Vertragsdauer nach vorgängiger Ankündigung eine entsprechende Anpassung der Preise vornehmen. Bei stillschweigender Verlängerung des Vertrages werden die Preise jedes Jahr nach dem Landesindex der Konsumentenpreise oder nach dem Index der Schweizer Sicherheitsdienstleistungsbranche (VSSU) angepasst. Es wird der Index mit der höheren Veränderung verwendet. Als Stichtag für die Berechnung gilt jeweils der Monat des Auftragsbeginns des vergangenen Jahres. Die Preise in der Auftrags-bestätigung oder im Vertrag gelten als Basispreise und dürfen nicht unterschritten werden.
 
11. Zahlungsmodalitäten
Der Auftrag wird gegen Rechnung ausgeführt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel auf dem elektronischen Weg per Mail. In Einzelfällen kann auch die Bareinnahme angewendet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungsbeträge fristgerecht und ohne Abzüge zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seinerZahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Starco Security AG ihre vertraglichen Leistungen sofort einstellen. Die Haftung der Starco Security AG für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
 
12. Haftung
Der Auftraggeber ist für Schäden, die ihm aus nicht vertragsgemässer Auftragserfüllung entstehen gemäss der von der Starco Security AG abgeschlossenen Versicherung für Personen- und Sachschäden zusammen bis zu CHF 10 MIO gedeckt. Vermögensschäden sind gedeckt, wenn diese auf einen versicherten Personen- oder auf einen dem Geschädigten zugefügten Sachschaden zurückzuführen sind. Der Auftraggeber verzichtet auf weitergehende Forderungen gegenüber der Starco Security AG. Allfällige Forderungen gegenüber der Starco Security AG sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Schadenereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt. Die Starco Security AG haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen und Apparaten sowie auf Entwendung / Diebstahl oder Überfall zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung der Starco Security AG subsidiär; sie entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht des Abschlusses der notwendigen Sachversicherungen. Für zerstörte oder gestohlene Datenträger (Festplatten, Bänder, USB-Sticks oder Ähnliches) haftet die Starco Security AG nur für den Materialwert, nicht aber für die Kosten einer Wiederherstellung der Daten. Die Starco Security AG haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche auf Unfälle, Fehlleistungen Dritter (z.B. Unterbruch des Telekommunikationsnetzes bzw. Stromversorgung) oder auf Behinderungen im Strassen-, Schienen- oder Flugverkehr zurückzuführen sind. Für direkte oder indirekte Folgen von Fehlalarmen, für Polizei- und Feuerwehreinsätze sowie für den Versand oder Weiterleitung von Schlüssel wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei Kumulation von Aufträgen können Verzögerungen bei der Intervention entstehen, für welche die Starco Security AG keine Haftung übernimmt. Die Starco Security AG garantiert keine Reaktions-, Anfahrts-, Interventions- oder Alarmierungszeiten. Die Starco Security AG garantiert keine speziellen technischen, medizinischen und keine pflegerischen Kenntnisse und lehnt jegliche Leistungsnormen und dahingehende Haftungs- und Gewährleistungsansprüche kategorisch ab. Soweit der Auftraggeber / die Auftraggeberin elektronische Kundenportale der Starco Security AG nutzt, wird jede Haftung und Gewährleistung aus oder im Zusammenhang mit dieser Nutzung vollumfänglich abgelehnt.
 
13. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Starco Security AG verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit ihren Auftragsverhältnissen vom Kunden erhalten Unterlagen und Informationen, einschliesslich aller hiervon erstellten Kopien bzw. Aufzeichnungen sowie jener Unter-lagen und Informationen, welche für den Kunden erarbeitet werden, jederzeit, auch nach Beendigung des Auftrags-verhältnisses, wie eigene Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, firmenintern nicht unnötig zu verbreiten und Dritten - aus genommen den eingesetzten Subunternehmern - weder gesamthaft noch auszugsweise zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Unterlagen und Informationen, die nachweislich (a) ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt geworden sind; oder (b) ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmässig von Dritten erlangt; oder (c) von der Starco Security AG unabhängig erarbeitet worden sind. Die Starco Security AG ist berechtig, Unterlagen und Informationen soweit erforderlich an Subunternehmen weiterzugeben, soweit sie für den Einsatz benötigt werden. Der Kunde wird all jene von der Starco Security AG erhaltenen Unterlagen, die mit einem Vermerk wie "vertraulich", "confidential" oder "Geschäftsgeheimnis" usw. gekennzeichnet sind, entsprechend den vorstehenden Bestimmungen vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Soweit die Starco Security AG bei der Ausübung von Dienstleistungen personenbezogene Daten bearbeitet, werden Weisungen des Kunden und das anwendbare Schweizer Datenschutzrecht beachtet und entsprechende Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter getroffen. Für weitere Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung der Starco Security AG verwiesen https://www.starco.ch/datenschutzerklaerung.
 
14. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Epidemien, Pandemien wie bspw. COVID-19 oder ähnliche, Streik, Katastrophen usw.) kann die Starco Security AG die Dienstleistungen, soweit diese aufgrund behördlicher Vorgaben oder tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr ausgeführt werden können, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen. Eine Haftung der Starco Security AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
 
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
 
16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf alle Verträge mit der Starco Security AG ist schweizerisches Recht anwendbar; der Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.

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