​Einnahmensicherung / Fraud Management

Das Thema "unehrliche Mitarbeiter" ist in den Unternehmen nach wie vor ein grosses Tabu. "Es kommt zwar vor, aber wenn, dann "nur" in Ausnahmefällen", denkt man.

Die Realität sieht leider oft ganz anders aus. Eine Statistik der ACFE (Association of Certified Fraud Examiners) besagt, dass Mitarbeiter 6% des Umsatzes unterschlagen. Im Bankenbereich oder im Top-Management werden diese Werte mit wenigen, aber sehr hohen Unterschlagungssummen erreicht. In den Bereichen Retail und Gastronomie sind viele Mitarbeiter involviert, die jeweils ihren Beitrag leisten.

In der Gastronomie kommt hinzu, dass oft keine oder nur unzureichende Kontrollinstrumente vorhanden sind. Meist wird einmal im Jahr eine Inventur durchgeführt. Dabei werden die Einkäufe mit den Verkäufen verglichen. Ergibt sich dabei eine Differenz zwischen dem kalkulatorischen und dem tatsächlichen Warenaufwand, spricht man von einer Inventurdifferenz oder einem Kalkulationsloch.

Ziel ist es:
Minimierung der Inventurdifferenzen durch systematische Beseitigung der Ursachen und Steigerung der Ertragskraft. Neben Umsatzsteigerung und Kostensenkung ist dies der dritte betriebswirtschaftliche Hebel für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Die entscheidenden Fragen an SIE:
- Haben auch Sie Inventurdifferenzen?
- Können Sie die Inventurdifferenzen erklären?
- Ist die Höhe der Differenzen akzeptabel?
- Welche geeigneten Massnahmen haben Sie ergriffen, um die Inventurdifferenzen so gering wie möglich zu halten?

Ein reales Beispiel aus der Starco Security AG Einnahmensicherung:
Ein Mitarbeiter in einem Restaurant verkauft täglich 10 Kaffees und gibt diese absichtlich nicht in die Kasse ein. Der Mitarbeiter arbeitet zu 100%, d.h. ca. 220 Tage im Jahr.

Das kriminelle Ergebnis:
Wenn ein Kaffee im Verkauf CHF 5.50 kostet, unterschlägt der Mitarbeiter einen Tagesumsatz von CHF 55.--.  In 220 Tagen ergibt dies einen unterschlagenen Umsatz von CHF 12'100.--!

Ausserdem bedient er sich unbefugt am Warenbestand. Er stiehlt den Kaffee und verkauft ihn weiter, ohne zu tippen. Bei einem Warenaufwand von 10% ergibt dies einen Schaden und Warenverlust von CHF 1'210.--.

Dieser Fall geht davon aus, dass der Mitarbeiter "nur" 10 Kaffees pro Tag unterschlagen hat. Was passiert aber, wenn mehrere Mitarbeiter beteiligt sind oder wenn es nicht bei 10 Kaffees bleibt? Das kann man sich selbst ausdenken bzw. ausrechnen!

Nicht in Schweizer Franken zu messen ist der enorme Vertrauensverlust, den dieser Mitarbeiter verursacht hat.

Auch der Staat wird betrogen:
Für verkaufte, aber nicht getippte Artikel wird weder Mehrwertsteuer noch Gewinnsteuer abgeführt! Man spricht auch von Steuerbetrug. Hinzu kommt, dass viele gastronomische Betriebe einen umsatzabhängigen Pachtzins vereinbart haben. Für verkaufte, aber nicht getippte Artikel wird entsprechend kein Pachtzins abgeführt! 
Unsere Lösung für Ihr Problem:
- 30 Jahre know-how im Bereich des Fraud Managements und der Ermittlung
- Einführung eines präventiven Einnahmensicherungskonzeptes
- Offene und verdeckte Einnahmensicherungs-Kontrollen
- Einsatz von geschulten Testkäufern (überwiegend ehemalige Polizeibeamte)
- Evaluation und Installation von elektronischer Überwachung
- Jederzeit als Pilotprojekt oder in Teilbereichen realisierbar
- Durschnittlicher Return of Security Investment (ROSI): 1 zu 4 (teilweise auch höher)
Starco Security AG
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