Neuer GAV tritt per 01.07.2014 in Kraft

Die Starco Security AG war mit Ihrem Geschäftsführer aktiv an den Verhandlungen des neuen GAV beteiligt. Der neue GAV wurde nun vom Bundesrat per 01. Juli 2014 allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Sicherheitsunternehmen mit mehr als 10 Angestellten.
Totalrevision des GAV der Sicherheitsbranche
Die Gewerkschaft Unia und der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs- Unternehmen VSSU begrüssen das Inkrafttreten des neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Sicherheitsbranche per 1. Juli 2014. Vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt, garantiert der neue GAV bessere Arbeitsbedingungen und schützt Schweizer Unternehmen vor Lohndumping.
Nach 3-jährigen Verhandlungen haben der VSSU und die Unia einen neuen und für die gesamte private Sicherheitsbranche geltenden Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. Dieser tritt am 1. Juli 2014 in Kraft und wurde vom Bundesrat für alle Betriebe mit mehr als 10 Angestellten allgemeinverbindlich erklärt. Dieses neue Abkommen ersetzt das vor 10 Jahren abgeschlossene.
Die Gewerkschaft Unia ist mit den durch diesen GAV erzielten Fortschritten zufrieden. Er sieht eine Erhöhung der Zahl der im Monatslohn angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Erhöhung der Mindestlöhne (von 21.75 Franken auf 22.20 pro Stunde) sowie eine einheitliche und obligatorische Rückerstattung der Berufskosten vor (Reisespesen und Reisezeit).
Der Arbeitgeberverband VSSU seinerseits unterstreicht die Bedeutung des neuen Abkommens, weil es die Qualität der Kontrollen verbessert, die Verträge durch die Verringerung der Anzahl Regionen und Lohnkategorien vereinfacht sowie die Gleichbehandlung von Schweizer und ausländischen Unternehmen dank der Einführung einer Kaution gewährleistet.
Die Unternehmen haben zur Einführung der neuen Lohnkategorien eine zusätzliche Frist erhalten. Der GAV gilt bis Ende Dezember 2016.
Quelle: VSSU
Den neuen Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen finden Sie hier: