KKJPD: KÜPS Konkordat tritt vorläufig nicht in Kraft

Die KKJPD hat in ihrer Sitzung vom 06. April 2017 beschlossen, dass das KÜPS Konkordat vorläufig nicht in Kraft tritt und somit die Bemühungen dfür eine Vereinheitlichung der Regulierungen für private Sicherheitsunternehmen zu mindest vorläufig gescheitert sind.
In der Herbstversammlung KKJPD 2016 hat sich zudem eine knappe Mehrheit der KKJPD-Mitglieder gegen eine Bundeslösung ausgesprochen.
Quelle: KÜPS
Die offizielle KÜPS-Information finden Sie hier: