Kanton Zürich: neue Anforderungen für Sicherheitsdienste

Ab 01.01.2018 gelten neue Anforderungen für Sicherheitsunternehmen und deren Angestellte im Kanton Zürich.
Die Sicherheitsunternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, welche Sicherheitsdienstleistungen erbringen, folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Schweizer- oder EU-/EFTA- Staatsangehörigkeit oder Besitz einer CH-Niederlassungsbewilligung;
– Handlungsfähigkeit;
– Keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens;
– Praktische und theoretische Ausbildung, sowie regelmässige Weiterbildung. Inhalt und Umfang der Aus- und Weiterbildung muss auf die konkreten Aufgaben zugeschnitten sein, sodass die Mitarbeitenden diese korrekt erfüllen können und ihre Rechte und Pflichten, insbes. ihre Verhaltenspflichten, kennen. Auf Verlangen haben die Unternehmen die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu belegen.
Ab 01.01.2019 gilt wird zudem eine Bewilligungspflicht im Kanton Zürich eingeführt.
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